Der Gemeinsame-Bundesausschuss hat entschieden das Insulinanaloga zu den derzeitigen Preisen nicht mehr verordnungsfähig sind. Allerdings werden auch Ausnahmen eingeräumt, so zum Beispiel:
“wenn Patientinnen oder Patienten allergisch auf Humaninsulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt.”
Hier der Link zur Presseinfo [...]

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